Verkehrsmedizin
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Wir dürfen für alle Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE , Taxi und alle Busse inklusive Anhänger (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)) die ärztliche Untersuchung inkl. ärztliches Augengutachten durchführen.
Wenn ein ausreichend gutes Ergebnis erreicht wird, kann sofort eine Bescheinigung ausgestellt werden. Sollte ein Wert nicht erreicht werden – z.B. bei Farbsehschwäche – wird auf Wunsch ein Termin mit einem Augenarzt vereinbart.
Beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (P-Schein) oder des Busführerscheines (D, DE), sowie bei der Verlängerung Taxi ab dem 60. Lebensjahr bzw. Bus ab dem 50. Lebensjahr ist ein psychometrischer Leistungstest notwendig.
Dieser Reaktionstest kann durch die Zusammenarbeit mit einem Verkehrspsychologen (Verkehrspsychologie) am selben Termin durchgeführt werden.
Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Entzug wegen Drogen oder Alkohol am Steuer kann bei uns der Abstinenznachweis zur Vorbereitung für die MPU durchgeführt werden.
Dies kann auf freiwilliger Basis oder nach Aufforderung der Führerscheinstelle des Landratsamtes erfolgen.
Der Proband verpflichtet sich nach Anruf innerhalb von 24 Stunden eine Urinprobe unter ärztlicher Aufsicht abzugeben.